Sparen Sie Steuern - investieren Sie in Ihre Altersvorsorge.
Meist besteht bei Übergabe des Unternehmens noch kein Anspruch auf staatliche Alterspension, der Zeitraum bis dahin muss daher finanziell überbrückt werden.
Schaffen Sie sich rechtzeitig finanzielle "Polster" für die monetäre Aufbesserung Ihrer staatlichen Pension:
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Investieren Sie längerfristig in Wertpapiere, Fonds und Aktien. Welche Veranlagung für einen bestimmten Zeitraum sinnvoll ist, erfahren Sie bei Ihrem Raiffeisenberater.
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Nützen Sie die private Altersvorsorge in Form der staatlich geförderten prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge.
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Sorgen Sie für Einkünfte aus der Vermietung von privaten bzw. betrieblich genutzten Liegenschaften.
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Falls Sie sich bei der Übergabe Ihres Unternehmens Fruchtgenuss-Rechte bzw. Rentenleistungen sichern wollen, sollten Sie daraus resultierendes Konfliktpotenzial und persönliches Versorgungsrisiko einkalkulieren.
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Sorgen Sie mit einer betrieblichen Pensionskasse vor. Diese ist unter bestimmten Voraussetzungen grundsätzlich auch bei KMU möglich.
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Kaufen Sie rechtzeitig Ausbildungszeiten (Studium, Schulzeiten) nach.
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Fehlen noch Versicherungszeiten in der staatlichen Altersvorsorge, so kann eine freiwillige Weiterversicherung in der Pensionsversicherung sinnvoll sein.
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Falls Sie möchten, können Sie weiterhin aktiv im übergebenen Unternehmen mitarbeiten. Beachten Sie allerdings, dass Sie dann als Dienstnehmer über der sozialversicherungsrechtlichen Geringfügigkeitsgrenze, als freier Dienstnehmer oder als neuer Selbstständiger im Werkvertrag tätig sind.
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Wenn Sie sich als Übergeber erst ab dem 1. Juli 1998 als Kommanditist an einer Kommanditgesellschaft beteiligt haben, so wäre auch eine weitere GSVG-Pflichtversicherung für Sie als aktiv tätiger Kommanditist möglich.
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) fördert auch Altersteilzeit für Familienangehörige, die im Dienstverhältnis mittätig sind.
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